PRAKTISCHER UNTERRICHT

Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung abgeschlossen.

Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers.
Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht. Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung begonnen werden.
Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen

1. aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen,
2. aus der Schulung auf Autobahnen und
3. aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

In den beiden rechts stehenden Tabellen ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt.

PRAKTISCHER UNTERRICHT II

Tabelle 1
  Überland Autobahn Dunkelheit
A1, A, B 5 4 3
A1 auf A
A auf A *)
3 2 1
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
3 1 1
B auf C
C auf CE
5 2 3
  *) A auf A leistungsunbeschränkt

Tabelle 2
  Überland Autobahn Dunkelheit
C1  und C1E
gemeinsam
4 2 2
Zug: 3 1 2
Solo: 1 1 0
C und CE
gemeinsam
8 3 3
Zug: 5 2 3
Solo: 3 1 0